Vertiefung des Nachbargrundstücks durch Erdarbeiten
Hat ein Grundstückseigentümer sein Grundstück durch künstliche Aufschüttungen über das natürliche Niveaumaß hinaus vergrößert oder erhöht, kann er vom Nachbarn keine Schutz- oder Stützmaßnahmen verlangen, die allein diesen unzulässig oder künstlich aufgeschütteten Bereich sichern sollen.
OLG Saarbrücken, Urteil vom 07.05.2026 – 4 U 34/24
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Keine allgemeine Höhenbegrenzung für Hecken
Der BGH hat entschieden, dass es im Landesnachbarrecht keine allgemeine, von den konkreten Vorgaben des jeweiligen Landesgesetzes unabhängige Höhenbegrenzung für Hecken (wie Bambus, Thuja oder Lorbeer) gibt. Solange der gesetzliche Mindestabstand zur Grundstücksgrenze eingehalten wird, dürfen Hecken grundsätzlich auch höher als drei Meter wachsen.
BGH, Urteil vom 28.03.2025 – V ZR 185/23
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